Bauproduktenverordnung:
Keine europäische Norm ist für Ihr Produkt harmonisiert. Eine CE-Kennzeichnung (BauPVO) ist noch nicht möglich.
Anmerkung: Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der EN 14351-1 "Fenster und Außentüren"
Für die Erklärung von Feuer- und / oder Rauchschutzeigenschaften ist eine nationale Zulassung erforderlich.
Maschinenrichtlinie:
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie (z. B. EN 16005 "Nutzungssicherheit")
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Maschinenrichtlinie
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Konformitätserklärung (DoC) und CE-Kennzeichnung